Erklärung zur Barrierefreiheit
Das
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 53.2 – Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Gebiet Nord
ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (hwgk-fortschreibung-bw.de/).
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
- Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Das zum Download angebotene Dokument „[…]HWGK-AF Phase 1 Anschreiben an UWBen[…].docx“ wurde in einer nicht barrierefreien Version erstellt.
- Das PDF-Dokument „HWGK-F_XX_XXXXX_ANFORDERUNG HYDRAULIK[..].pdf“, das auf „Start“- und „Download-Center“-Seite zum Download bereitsteht, ist ebenfalls nicht barrierefrei.
- Das PDF-Dokument „[…]Ablaufschemata zur Anlassbezogenen Fortschreibung[..].pdf“, das auf der „Download-Center“-Seite zum Download bereitsteht, ist ebenfalls nicht barrierefrei.
- Die digital ausfüllbare Datei „[…]Anlassbez. Fortschreibung_Leitfaden zum Telefoninterview[…]“ ist aufgrund ihrer nutzerfreundlichen Bedienbarkeit nicht barrierefrei.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.04.2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 06.04.2021 überprüft.
- Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 53.2 – Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Gebiet Nord
Markus Moser
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Deutschland
Tel.: +49 (0)711 904-15312
E-Mail: markus.moser@rps.bwl.de
Webseite: hwgk-fortschreibung-bw.de
- Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 53.2 wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 53.2 nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.